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Kompetenzzentrum Reha-Abklärung
Effizienz des Reha-Verlaufes soll gesteigert werden
Die Rehabilitation nach Verletzungen ist ein wichtiger Baustein der Behandlung Unfallverletzter. Erfahrungen aus der Rehabilitation zeigen immer wieder, dass bei einem Teil der Patienten die Reha-Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Es kann unter anderem daran liegen, dass das Verletzungsmuster für eine Rehabilitationsmaßnahme nicht oder noch nicht geeignet ist oder die Organisation des Heilverfahrens nicht optimal läuft. Gründe können aber auch in psychologischen Faktoren wie Motivation, Einstellung, Sucht und sozialen Faktoren wie Problemen in Familie und am Arbeitsplatz liegen. Seit September 2004 hat an unserer Klinik das Kompetenz-Zentrum Reha-Abklärung seine Arbeit aufgenommen, mit der Zielsetzung rehabilitative Heilverfahren in ihrem Verlauf zu optimieren.
Bei Patienten mit komplexeren Problemstrukturen reicht die Vorstellung beim Durchgangsarzt oder in der Heilverfahrens-Kontrolle oft nicht aus, um eine sichere Beurteilung fällen zu können. Genau dafür ist eine interdisziplinäre Diagnostik und Koordination der künftigen Rehabilitation, wie sie in der Reha-Abklärung durchgeführt wird, außerordentlich hilfreich.
Das Konzept einer umfassenden Diagnostik sieht vor, dass ein im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren erfahrenes Team den Patienten drei Tage evaluiert. Das Team besteht aus Ärzten für Rehabilitation/Unfallchirurgie, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen und Mitarbeitern des Sozialdienstes, in enger Zusammenarbeit mit Ärzten der Schmerztherapie und Neurologie.
Bei Bedarf wird das Team durch weitere Konsiliarärzte ergänzt. Sie erstellen gemeinsam ein Reha-Konzept und geben eine Prognose zum weiteren Heilverfahren und zur beruflichen Wiedereingliederung ab. Der Kostenträger erhält so eine fundierte Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Ziel ist eine effizientere Steuerung des Heilverfahrens, beispielsweise indem Behandlungsmaßnahmen gebündelt und ineffiziente Behandlungen vermieden werden. Angestrebt wird eine rasche berufliche Integration des Unfallverletzten auf der Grundlage eines optimierten Rehabilitationsverlaufes. Eine möglichst frühzeitige Reha-Abklärung kann insbesondere dann angezeigt sein, wenn die normale Zeit der Arbeitsunfähigkeit überschritten wird oder kein Zusammenhang zwischen geklagten Beschwerden und der Arbeitsunfähigkeit gesehen werden kann. Auch wenn es Probleme bei der Arbeits- oder Belastungserprobung gibt, die Verletzung einen komplizierten Verlauf nimmt oder eine Suchtproblematik beim Patienten erschwerend hinzukommt, sollte die Möglichkeit der Reha-Abklärung genutzt werden.
Ablauf
Tag 1:
- Patienteninformation über den Verlauf der Reha-Abklärung
- Evaluation durch: Arzt, Ergotherapeut, Physiotherapeut
- Ggf. bildgebende Diagnostik
Tag 2:
- Evaluation durch: Neurologe, Psychologe, Schmerztherapeut, Ergotherapeut,
Physiotherapeut - Ggf. zusätzliche konsiliarische Vorstellung
Tag 3:
- Psychologische Testdiagnostik
- Evaluation Sozialdienst/Berufshilfe
- Abschlussgespräch (ggf. mit Berufshelfer)
- Telefonische Benachrichtigung des Kostenträgers

