Sie befinden sich hier: Unsere Klinik › Klinikbereiche › Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung › Leistungsspektrum › Heilverfahrenskontrollen
Heilverfahrenskontrollen
Alle Heilverfahrenskontrollen werden ausschließlich durch den Leiter der Abteilung oder einen Oberarzt durchgeführt. Hierdurch wird eine gleichbleibend hohe Qualität garantiert. Alle eingehenden Heilverfahrensakten werden vorher gesichtet, um Termine für alle notwendigen Konsile und die Großgerätediagnostik zu reservieren. Somit wird die Vorstellung des Patienten auf einen Termin begrenzt, und es kann hier schon die komplette weitere Heilverfahrensplanung erfolgen. Der zuständige Sachbearbeiter wird sofort nach der Untersuchung des Patienten telefonisch informiert, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Der fachärztliche Befundbericht wird noch am gleichen Tag geschrieben und verlässt am Folgetag die Klinik.
Wir garantieren, dass wir alle regulären Heilverfahrenskontrollen innerhalb von 10 Tagen einbestellen. Die Termine werden über das Sekretariat der BG-Sprechstunde vereinbart. Weiterführende Informationen zu: Sprechstunde
In dringenden Fällen ist nach telefonischer Ankündigung des zuständigen Sachbearbeiters auch eine Vorstellung innerhalb von 24 Stunden möglich. Hierzu müssen die Unterlagen per Fax übermittelt werden und die Berufsgenossenschaft bestellt den Patienten selbst ein, in der Regel telefonisch.
