
Begutachtung
Unfallmedizinische Gutachten sollen Verletzungsfolgen darstellen, Vorschäden abgrenzen und die Unfallfolgen nach festgelegten Kriterien (Tabellen) bemessen.
Auftraggeber dieser Gutachten sind
- Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
- Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsträger („Unfallversicherung“ etc.)
- Gerichte (meist in Zivil- oder Sozialgerichtsverfahren)
- Versorgungsträger im Beamtenrecht
- Rechtsanwälte für ihre Mandanten bei Schadenersatzverfahren
Das Gutachten wird nach den geltenden Richtlinien, unparteiisch und innerhalb kurzer Zeit erstattet.
Die Auftraggeber sind an unsere Bemessungsempfehlung nicht gebunden.
Ablauf des Begutachtungstermins
Sie werden zum Begutachtungstermin schriftlich einbestellt. Bitte lesen Sie das Schreiben sorgfältig und bringen Sie die erbetenen Unterlagen zur Untersuchung mit. Wenn Sie diese Unterlagen nicht besitzen, besorgen Sie diese bitte rechtzeitig an entsprechender Stelle.
Es ist nicht erwünscht, dass geschäftsfähige Erwachsene zur Untersuchung von einer Vertrauensperson begleitet werden, da seitens der „Gegenpartei“ auch niemand anwesend ist. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Begleitung in die Wartezone verwiesen wird.
Erwarten dürfen Sie das einfühlsame Eingehen auf Ihre Beschwerden und Einschränkungen und ein professionelles, unparteiisches Gutachten.
Stv. Ärztlicher Direktor

Ansprechpartner für Gutachten
Gutachten-Sekretariat
Edith Schaeffner
Gutachten-Sekretariat
0621 / 6810 - 2052 0621 / 6810 - 2056